Zurück zur Übersicht

Die Kosten für ein Seniorenheim tragen

Es gibt Hilfe für Betroffene:

Kassen, Pflegestufen, Bezirk und Sozialämter helfen bei einer Heimunterbringung

 

(gsp) Um es vorwegzunehmen: nur wenige können sich ein Seniorenheim aus eigenen finanziellen Mitteln wirklich leisten. Es sind auch wenige, die sich im „rüstigen Rentenalter“ bewusst für einen Wechsel entscheiden. Betroffen sind bei einer Heimunterbringung Angehörige und ihre pflegebedürtigen Eltern, Kassen und das System von Pflegestufen, das Sozialamt, die Rente bzw. die Altersvorsorge. „Die meisten von Ihnen“, so die Überleitungs-Managerin Martina Matzke vom Domus Mea Seniorenzentrum in Bayerisch Gmain, „sind zumindest in der Pflegestufe Null.“ Das heißt, sie sind auf Hilfe im Alltag angewiesen.

 

 

 

 

Das Domus Mea Seniorenzentrum in Bayerisch Gmain

Das Domus Mea Seniorenzentrum in Bayerisch Gmain

 

Daraus begründet sich gegenüber dem Bezirk Oberbayern im Rahmen der Sozialhilfe ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um die Kosten für eine Unterbringung, in der Regel rund 2000 Euro monatlich, aufzubringen. Bayernweit sind etwa 40 Prozent der Senioren auf diese Hilfe angewiesen, in manchen Regionen bis zu 75 Prozent. Bei den Formalitäten, wie die Stellung eines Sozialhilfeantrages, helfen die Seniorenheime. Ohne Pflegestufe wird es schwierig, doch übernimmt das Landratsamt in Einzelfällen die Kosten, die nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können.

 

Zu den Eigenmitteln zählen auch Immobilien, und die werden selbst zehn Jahre rückwirkend, etwa im Falle einer Überschreibung, berücksichtigt. Steht aktuell ein Verkauf an, so gibt es die Möglichkeit über den Bezirk ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Auf alle Fälle lohnt es, sich rechtzeitig mit einer Senioreneinrichtung in Verbindung zu setzen und sich das Haus anzusehen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch hilft man auch gerne weiter, bespricht die Kosten und die finanziellen Möglichkeiten. Erste Ansprechpartner sind die Einrichtungsleiter, oder wie in Bayerisch Gmain, die Überleitungs-Managerin Martina Matzke. Sie helfen, leiten vom bislang bestehenden Wohnsitz in das Seniorenzentrum über, und sind als unmittelbarer Ansprechpartner auch bei administrativen Herausforderungen behilflich.

 

Einen sensiblen, aber notwendigen Bereich, decken die Betreuer ab, die in Vollmacht und im Namen des Betroffenen handeln. Wer klug ist, hat rechtzeitig vorgesorgt und eine ihm vertraute Person als Bevollmächtigten eingesetzt. Entsprechende Vordrucke dazu gib es im Landratsamt. Andernfalls wird mittels einer gerichtlichen Verfügung ein Betreuer bestimmt, und das geschieht häufiger als man denkt. Martina Matzke: „Um alle Formalitäten und Unterlagen beizubringen und zu erfüllen, muss man gesund und im Vollbesitz seiner Kräfte sein. Das aber wird mit steigender Pflegestufe immer schwieriger und ohne Formalitäten geht leider nichts. Von sich aus leisten weder der Bezirk noch die Kassen finanzielle Hilfen.“ Ab Pflegestufe eins greift die Pflegeversicherung.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Mit Facebook kommentieren