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Neue Information des Bezirks für Pflegebedürftige

Bezirk Oberbayern überarbeitet Leitfaden zur Sozialhilfe
Änderungen und Hilfe bei stationären Alten- und Pflegeheimen

 

Gute Nachrichten für Ehegatten und Kinder pflegebedürftiger Senioren: Die Selbstbehalte und Vermögensfreibeträge haben sich jüngst zum Teil deutlich erhöht ebenso wie die Leistungen der Pflegeversicherung. Der Bezirk Oberbayern hat deshalb seinen Leitfaden „Hilfe für Senioren“ überarbeitet. Die Broschüre enthält jetzt topaktuell alle Informationen zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen und den ab 2015 geltenden Freibeträgen.

 

Wenn das Einkommen nicht reicht

 

Zuständig für die Gewährung der Hilfe zur Pflege ist der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Das Heft fasst Grundwissen zu dieser Form der Sozialhilfe zusammen. Die Hilfe zur Pflege von Senioren springt ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um einen Platz in einem stationären Alten- und Pflegeheim oder Seniorenzentrum zu finanzieren.

 

Immobilie der Kinder ist frei

 

In der Neuauflage des Leitfadens erhalten die Betroffenen wichtige Informationen, auch über die finanziellen Entlastungen der Angehörigen von Pflegebedürftigen ab diesem Jahr. So wird beispielsweise eine von den Kindern selbst bewohnte Immobilie bei der Berechnung des Unterhalts nicht mehr herangezogen. Es haben sich die Selbstbehalte beim Einkommen der Kinder deutlich erhöht. Spürbar entlastet wurden auch Ehegatten von Pflegebedürftigen, die selbst noch im Erwerbsleben stehen.

 

Antrag stellen wird leicht gemacht

 

Erklärt werden in dem Leitfaden darüber hinaus die Wege der Antragstellung für ein Alten- und Pflegeheim oder Seniorenzentrum. Die umfangreichen Fall- und Berechnungsbeispiele hat das Rechtsreferat des Bezirks Oberbayern auf den neuesten Stand gebracht.

Der Leitfaden „Hilfe für Senioren“ kann kostenfrei beim Bezirks Oberbayern bestellt werden:

Telefon 089 2198-90018, Fax 089 2198-90099 oder direkt unter:

www.bezirk-oberbayern.de – Rubrik Publikationen.

Dort steht das Heft auch zum Download bereit. Rechtsstand ist Januar 2015.

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