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Überischt: Neurologische Reha-Phasen A bis G

Rehabilitationsphasen für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte und Patienten im Wachkoma

 


 
Intensivstation Phase F in Bayerisch GmainIn der Schwerpunktstation der Phase-F in Bayerisch Gmain pflegen wir Langzeitbeatmete und Wachkoma-Patienten 24 Stunden täglich. Dabei ist das oberstes Ziel natürlich der Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit. Fortschritte werden kontinuierlich erkannt, so dass wir eine Rückverlegung in eine der vorausgegangenen Pflegephasen anstreben.

Weitere Informationen zur Intensivstation “Phase F” in Bayerisch Gmain finden Sie hier

 


 

Phase A: Akutbehandlung …

… neurologische, neurochirurgische, internistische Klinik (Intensivstation)

 

Phase B: Frührehabilitation …

… mit noch meist schweren Bewusstseinsstörungen. Der Patient ist inkontinent und wird künstlich ernährt, intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten sollten noch vorgehalten werden. Die Patienten sind meist mit einem Luftröhrenschnitt (Tracheostomie) eineer Ernährungssonde (PEG) und einem Harnableitungssystem (z. B. Blasenkatheter) vorsorgt. Durch umfrangreiche rehabilitative Maßnahmen (Behandlungspflege, Therapien) soll eine Besserung des Bewusstseinszustandes und die Herstellung der Mitarbeit des Komapatienten an den Therapien erreicht werden. Aufnahmekriterien: Nicht mehr dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil, Verletzungen versorgt, Knochenbrüche übungsstabil, kein Hirndruck.

 

Phase C: Weiterführende Rehabilitation

Der Patient kann in der Therapie bereits mitarbeiten, muss aber noch mit hohem pflegerischen Aufwand betreut werden. Durch umfangreiche Rehamaßnahmen soll die Teilmobilisierung erreicht werden. Phase C ist leistungsrechtlich in § 40 Abs. 2 SGB V, § 15 SGB VI bzw. SGB VII einzuordnen.

 

Phase D: Medizinische Rehabilitation …

… tritt nach Abschluss der Frühmobilisierung ein und stellt die medizinische Rehabilitation im bisherigen Sinne dar. Hier ist die Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger, bzw. die Unfall- oder Krankenversicherung (bei besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen). Es wird versucht, die weitestgehende Wiedereingliederung des Patienten in Beruf/Alltag zu erreichen.

 

Phase E: Nachgehende Rehabilitation …

… und berufliche Reha. Hier geht es insbesondere bei den Behandlungszielen um die Sicherung des medizinischen Behandlungserfolge, bzw. um Vorbeugung oder Besserung einer Behinderung (bzw. Verhütung), von deren Verschlimmerung sowie Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und um die berufliche Wiedereingliederung (1. oder 2. Arbeitsmarkt) sowie die soziale und häusliche Wiedereingliederung.

 

Phase F: Aktivierende Rehabilitation …

… Aktivierende Behandlungspflege für Patienten im Wachkoma. Trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der Akutbehandlung und in den nachfolgenden Behandlungsphasen (meist schon nach Phase B) bleiben bei einer Reihe von neurologischen Patienten schwerste Schädigungen bestehen. Sie gehen vom Apallischen Syndrom bis zu verschiedenen Graden von Fähigkeitsstörungen (oft auch mit Mehrfachbehinderungen). Diese Rehaphase ist auf Langzeit angelegt. Leider fühlt sich fast nur die Pflegekasse (leider nur Teilkasko!) zuständig.

Bei einem Arbeitsunfall hilft die Berufsgenossenschaft dem Betroffenen und seiner Familie. Tipp: beantragen Sie das Blindengeld.

Eigentlich müsste durch das Langzeitkrankenbild „Apallisches Syndrom“ ausgelöst, die Krankenkasse mindestens 50 % der Kosten für „Aktivierende Behandlungspflege“ in Phase F für Patienten mit Wachkoma übernehmen.

Die Phase F wird überwiegend Zuhause (60 %) sowie in Fachpflegeeinrichtungen und auch in Seniorenheimen geleistet.

 

Phase G: betreutes und belgleitendes Wohnen

Durch ein Therapie-, Betreuungs- und Pflegeangebot soll den Schädel-Hinverletzten nach erfolgter Rehabilitation /Teilrehabilitation unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ geholfen werden, zum selbstbestimmten Leben zurück zu finden. Auch hier bildet die Berufsgenossenschaft die Ausnahme, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

 

Anmerkung:

Diese Neurologische Rehabilitationskette gibt es weltweit nur einmal, in den meisten europäischen Ländern nicht einmal ansatzweise. Die Versorgung im Bundesgebiet von Phase A – G sieht der Verband „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“ als sein Lebenswerk.

 

– Dies ist ein Fachbeitrag des Bundesverbandes „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“

 

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