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Den Tod vor Augen

Sterbebegleitung, ein Wort das uns aufschreckt, Ängste weckt, stehen wir doch (meist) mitten im Leben. Es ist aber auch Chance, jenseits aller Religionszugehörigkeit, von einem uns lieben Menschen Abschied zu nehmen. Im günstigsten Fall ist ein „Hinüberschlafen“, unterbrochen von kurzen Wachphasen, bei der der Sterbende zwar wahrnimmt, doch nur begrenzt. Er zieht sich in sich selbst zurück, tritt seine ureigenste Reise an. Jetzt zählt nur der Mensch, die Begegnung von Mensch zu Mensch, die Nähe zu ihm selbst. Unwichtig und vergessen ist in diesem Moment, was unsere Gemüter vielleicht noch vor kurzem bewegt hat. Wir begreifen und verstehen, was bleibt ist der Mensch selbst, nur der Mensch, der nackte Mensch.

 

„Im günstigsten Falle“ heißt aber auch rechtzeitig die Weichen zu stellen, den Willen niederzuschreiben, selbst was das Sterben betrifft. Formulare dafür (Vollmacht) liegen im Landratsamt auf und sind auf der Internetseite auch zum downloaden. „Ohne“ geht’s leider nicht, denn es muss der erklärte Wille vorliegen, auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten zu wollen.

 

Wie jüngst bei meinem Schwiegervater war es für alle Familienangehörigen sehr befreiend Abschied zu nehmen. Wir hatten dafür zwei Tage und sind in dieser Zeit auch nicht von seiner Seite gewichen. Er ist jetzt befreit, die Seele von einem Körper, der seinen Dienst eingestellt hat. Für Trauer bleibt jetzt nur wenig Zeit, es geht nun Schritt um Schritt und fordert von den Trauernden ganzen Einsatz.

 

Zuerst muss ein Arzt den Totenschein ausstellen, bei der auch die Todesursache protokoliert wird und in einem verschlossenen Umschlag an das Nachlassgericht geht. Mit diesem Schein geht es dann schnellstens zu einem Bestattungsunternehmen, auch Ausweis, Geburtsurkunde und/oder Stammbuch der Familie sollte man gleich mitnehmen. Ein seriöses Bestattungsunternehmen informiert in einer kompetente Beratung über die nächsten Schritte . Dann bleibt ein wenig  Zeit um die Trauerfeier zu organisieren, Familie, Freunde und Bekannte zu informieren. Doch damit nicht genug:

 

Die Kosten von rund 5000 Euro müssen abgedeckt werden. Also sich in Verbindung mit der Rentenkasse setzen, Policen abklären und Bankverbindungen – auch hier müssen Vollmachten vorliegen – und für jeden „Finanzpartner“ braucht es eine beglaubigte Sterbeurkunde.

 

 

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