Die Pflegegrade

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Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wurde bis 2016 in Pflegestufen eingeteilt (früher Einstufung nach Minuten).

Seit der Einführung im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2017 ermittelt der MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) den Pflegegrad mittels des neuen Prüfverfahrens NBA (Neues Begutachtungsassessment) anhand eines Punktesystems:

 

  • Pflegegrad 1 : Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit  (12,5 bis unter 27 Punkte)

 

  • Pflegegrad 2 : Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

 

  • Pflegegrad 3 : Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit ( 47,5 bis unter 70 Punkte )

 

  • Pflegegrad 4 : Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit ( 70 bis unter 90 Punkte )

 

  • Pflegegrad 5 : Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)