Kurzzeitpflege

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„Wenn Sie dringend Urlaub
von der Pflege brauchen“ 

 

Das Angebot der Kurzzeitpflege umfasst alle pflegerischen und therapeutischen Leistungen unseres Seniorenzentrums. Wir arbeiten eng mit externen Institutionen wie Fachärzten, Krankenhäusern, Sozialdiensten und Pflegekassen zusammen. Sowohl die Kurzzeit-, wie auch die Verhinderungspflege kann bundesweit bei den jeweiligen Pflegekassen für etwa vier Wochen jährlich beantragt werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 werden von den Pflegekassen mit bis zu 1.612,- € für den Pflegeaufwand bezuschusst. Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss die Versicherte/der Versicherte selbst übernehmen.

 

Kurzzeitpflege …

… ist eine Urlaubs- und Erholungsphase für den pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen. Sie ermöglicht eine Entlastung von der Pflegearbeit, eine Auszeit, um sich dann mit neuem Elan den täglichen Anforderungen stellen zu können. Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege und diese kann beantragt werden, „wenn eine ausreichende häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann“.

 

Verhinderungspflege …

… auch hier ist ein jährlicher Zeitrahmen von vier Wochen vorgesehen. Und wie bei der Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit dazu bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.

 

Es können also jährlich vier Wochen Verhinderungspflege und vier Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden – also acht Wochen im Jahr.

 

Kann-Situationen:

    • Generell für alle pflegebedürftigen Menschen, bei denen eine optimale alleinige Versorgung nicht gewährleistet werden kann.

 

    • Bei Urlaub, Erkrankung oder anderer Gründe, die zum Ausfall des pflegenden Angehörigen führen.

 

    • Umzugs- oder Umbaumaßnahmen, welche die Nutzung der gewohnten privaten Wohnumgebung vorübergehend nicht zulassen.

 

    • Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Patienten und ist eine korrekte Betreuung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich, übernehmen wir die gleichwertige pflegerische Versorgung.

 

  • Betreuung nach einem Reha- oder Klinikaufenthalt, um noch Zeit für Erholung und Stabilisierung zu schaffen.

Diese Leistung finden Sie in folgenden Standorten: