Therapie beschützend

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Beschützender Bereich / Beschützter Bereich

Eine gerichtliche Unterbringung stellt einen großen Einschnitt in eine bis dahin selbstbestimmte Lebensführung dar. Der Bewohner muss diese drastische Beschränkung zunächst verarbeiten, was sich durch fehlende Krankheitseinsicht meist schwierig gestaltet.

 

So erarbeiten wir mit ihm zunächst Möglichkeiten, die sich mit dem Aufenthalt hier im Haus ergeben und zeigen damit Perspektiven auf. Gleichzeitig werden mögliche Ursachen der Unterbringung thematisiert, so dass die Bereitschaft zur Zusammenarbeit wächst. Werden die Regeln unseres Wohnbereiches aktzeptiert, ist eine Arbeitsgrundlage geschaffen.

 

Für eine vertrauensvolle Kommunikation steht jedem Patienten eine eigene Bezugsperson zur Verfügung. Am Beginn der Therapie steht die Erarbeitung einer Ziel- und Förderplanung (HEB-A Bogen), mit der gemeinsamen Findung von Maßnahmen und einer Zielsetzung.

 

Die Bewohner haben somit klar vor Augen, welche Maßnahmen ihnen dabei helfen, ihre persönliche Entwicklung voranzubringen. Leider treten hier wegen fehlender Eigenwahrnehmung und Krankheitseinsicht häufig Probleme auf.

 

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Hinführung zu einem lebenspraktischen Modell mit Tagesstruktur und der adäquate Umgang mit Krisen. Diese Maßnahmen sollen Einweisungen in ein Krankenhaus entgegenwirken bzw. vor möglichen Rückfällen schützen.

 

Auf dem Weg zurück in ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen wir dem Bewohner langsam steigende Freiheiten. Zunächst gewähren wir, nach Rücksprache mit dem gesetzlichen Betreuer,  eine halbe Stunde Ausgang, später auch „Ausgang nach Absprache“.

 

Die Therapie wird mit psychiatrischer Medikamentation ergänzt und trägt zur Stabilisierung der Persönlichkeit bei. Schafft es der Bewohner, eine stabile Tagesstruktur ohne Rückfälle zu erhalten, ist der Weg in den offenen Bereich frei.